ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 01/2024

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der KAS Beratung GmbH und ihren Auftraggebern Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.
  2. Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 2 Leistungen von KAS

  1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die KAS Beratung GmbH nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks.
  2. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass die KAS Beratung GmbH keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet.
  3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die KAS Beratung GmbH nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für Beratungsfehler, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese Voraussetzungen resultieren, wird hiermit ausgeschlossen. Falls die KAS Beratung GmbH jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages erforderlich macht. Insbesondere hat er die für die Bearbeitung notwendigen wirtschaftliche Unterlagen des Unternehmens dem Auftragnehmer zeitnah und vollständig zukommen zu lassen, um die ordnungsgemäße Abarbeitung zu gewährleisten.

§ 4 Datenschutz, Datenübermittlung

  1. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch mittels E-Mail erfolgen darf. Der Auftraggeber bestätigt, darauf hingewiesen worden und sich bewusst zu sein, dass elektronische Kommunikation per E-Mail erhebliche Sicherheitsrisiken in sich birgt. Insbesondere können E-Mails unbemerkt verloren gehen oder von Dritten gelesen, abgefangen, verfälscht oder gefälscht werden. Auch können E-Mails Viren enthalten. Ferner kann nicht vollständig sichergestellt werden, dass E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen, der angegeben ist. Daraus können erhebliche Schäden entstehen.
  2. Soweit der Auftraggeber mit einer elektronischen Kommunikation mittels E-Mail nicht einverstanden ist, teilt er dies dem Auftragnehmer mit. Da gegenwärtig ein strafrechtlicher Schutz für E-Mails nur eingeschränkt besteht, ist die rechtliche Zugriffsschranke für Dritte gering. Entsprechend kann der Auftragnehmer eine Haftung für die Sicherheit der übermittelten Daten und Informationen nicht übernehmen und haftet dem Auftraggeber für etwaig entstehende Schäden nicht.

§ 5 Rechte an den Arbeitsergebnissen

  1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von der KAS Beratung GmbH zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der KAS Beratung GmbH zu.
  2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der KAS Beratung GmbH zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.
  3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der KAS Beratung GmbH an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der KAS Beratung GmbH, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt. Durch die Weitergabe des Berichtes an Dritte wird weder ein Auskunftsvertrag zwischen dem Dritten und dem Auftragnehmer begründet noch ein Haftungsverhältnis für die im Bericht enthaltenen Informationen. Sollte der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung die Ergebnisse der Tätigkeit des Auftragnehmers an Dritte weitergeben, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter freistellen und dem Auftragnehmer jeden Schaden, der dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der unerlaubten Weitergabe an Dritte entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallender Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen.

§ 6 Vergütung

  1. Die Abrechnung des Stundenhonorares erfolgt in 15-Minuten-Einheiten. Kürzere Zeiten werden am Ende eines Tages jeweils bis zum Erreichen einer Abrechnungseinheit zusammengefasst. Eine Aufrundung wird nicht vorgenommen. Fahrt- und Reisezeiten werden mit demselben Stundensatz berechnet. Im Stundensatz sind alle Nebenkosten mit Ausnahme von Übernachtungs- und eventuellen Flugkosten enthalten, die vom Auftraggeber aber vorab zu genehmigen sind.
  2. Bei Streit über die Anzahl der geleisteten Stunden trägt der Auftraggeber die Beweislast, sofern der Auftragnehmer über die Anzahl der geleisteten Stunden nachvollziehbar, ordnungsgemäß und lückenlos abgerechnet hat.
  3. Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.
  4. Mit Zahlung von Rechnungen der KAS Beratung GmbH durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen die Rechnung, muss er diese innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich gelten machen, andernfalls gilt die Rechnung als vom Auftraggeber anerkannt.
  6. Wenn eine wirksame Firmenlastschriftvereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossen wurde, werden die fixen Leistungspositionen der Pauschalvereinbarung mit Abschluss des jeweiligen Teilprojektes fällig und eingezogen. Sollte keine Firmenlastschrift vereinbart sein, sind 50 % des Gesamtbetrages inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Beginn und der verbleibende Anteil nach Abschluss der Beratung fällig und zahlbar.
  7. Die Aushändigung von Unterlagen erfolgt erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages.
  8. Eine erfolgsabhängig vereinbarte Vergütung ist mit Eintritt des vertraglich definierten Erfolgsfalls fällig. Bei der Ausreichung neuer Darlehen wird hiermit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine Abtretung des fälligen Honorars des Auftragnehmers mit Abschluss vom Darlehensbetrag vereinbart.
  9. Der Anspruch auf ein vereinbartes Erfolgshonorar besteht unabhängig von der Kausalität der Bemühungen des Auftragnehmers.
  10. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält die KAS Beratung GmbH einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat die KAS Beratung GmbH zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

§ 7 Beratungsförderung

  1. Die Leistungen der KAS Beratung GmbH können in Abhängigkeit des Leistungsgegenstandes und des Sitzes des Auftraggebers teilweise förderfähig sein. Rechtsverbindliche Förderzusagen werden jedoch immer durch den jeweiligen Fördermittelgeber ausgestellt.
  2. Um die Bezuschussung der Beratungsleistung durch Fördermittelprogramme unter den zugrundeliegenden Richtlinien zu gewährleisten, müssen in Abstimmung mit den Fördermittelgebern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
    1. Der jeweilige geförderte Leistungsgegenstand unterliegt einer eigenständigen vertraglichen Regelung, deren Umfang auf den Globalvertrag vollständig angerechnet wird.
    2. Beratungsbeginn für den geförderten Leistungsgegenstand ist frühestens nach Vertragsschluss des Fördervertrages sowie Eingang des Netto-Eigenanteils und der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf Eigenanteil und Zuschuss beim Auftragnehmer.
    3. Wenn keine Abtretung des Zuschusses an den Auftragnehmer oder ein separater Treuhandvertrag vereinbart wurde, muss mit Abschluss des jeweiligen Leistungsgegenstandes und vor Aushändigung des Berichtes bzw. der Unterlagen an den Mandanten oder die Hausbank der Rechnungsbetrag vollständig beglichen sein, um den Anforderungen des Bargeschäftes (§142 InsO) zu genügen.

§ 8 Haftung

  1. Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der aus einer oder – bei einheitlicher Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrages resultiert, wird auf 250.000,00 € (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro) begrenzt. Dies gilt auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder vorvertragliche Beziehungen auch zwischen dem Auftragnehmer und diesen Personen begründet werden. Die betragsmäßige Beschränkung bezieht sich allein auf einfache Fahrlässigkeit, die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt davon unberührt.
  2. Von den Haftungsbegrenzungen ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt für die gesamte Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber, also insbesondere für sämtliche beauftragte Beratungsleistungen und zukünftige Beratungsleistungen des Auftraggebers. Einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbeschränkung bedarf es für diese Aufträge nicht.
  3. Eine rechtliche Beurteilung des Vorliegens einer möglichen Insolvenzantragspflicht durch den Auftragnehmer wird, da gesetzlich Rechtsanwälten vorbehalten, nicht vereinbart und wird durch den Auftragnehmer auch nicht durchgeführt.

§ 9 Kündigung des Vertragsverhältnisses

  1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit mit sofortiger Wirkung – außer zur Unzeit – gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.