DATEN­SCHUTZ

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und/oder werden als externe Datenschutz­beauftragte für Ihr Unternehmen tätig!  

Warum Daten­schutz?

Unsere Be­ra­tungs­­­leistungen

Umsetzung der datenschutz­rechtlichen Vorgaben

Für alle individuellen Fragestellungen zum Datenschutz bietet Ihnen unser fachkundiges Team – darunter zertifizierte Daten­schutz­beauftragte und Wirtschafts­juristen – maßgeschneiderte und datenschutz­konforme Lösungen. Regelmäßige Weiter­bildungen der Berater und ein inter­disziplinärer Austausch erlauben es, das gesamte Bewertungs­spektrum im Datenschutz abzudecken. Wir machen Ihr Unternehmen fit für die DSGVO:

  • Erstellung / Anpassung eines Sicherheits­konzepts nach Vorgaben des BDSG

  • Erstellen einer Datenschutzordnung nach BDSG und TKG

  • Erstellung eines DatenschutzHandbuchs

  • Erstellung / Anpassung datenschutz­­rechtlich relevanter Dokumente

  • Prüfung des Internet­auftritts nach § 5 TMG und
    § 55 Abs.2 RStV

  • Prüfung von Mitarbeiter­­verpflichtungen gemäß § 5 BDSG

  • Durchführen von Awareness-­­Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter

  • Erstellen der Verfahrens­­verzeichnisse (intern und öffentlich) nach § 4e Satz 1 § 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG

  • Ableitung von Aufbewahrungs- und Löschfristen sowie Unterstützung bei der Löschkonzept-Erstellung

  • Prüfung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag – § 11 BDSG

  • Bewertung des Schutzbedarfs und der Risikoquellen anhand einer Ist-Analyse

  • Bewertung der Notwendigkeit einer Datenschutz­folgen­abschätzung

  • Erstellung eines Datenpannen­­management­­systems

Externer DSB

Der Datenschutzbeauftragte ist ein unabhängiges und weisungsfreies Kontrollorgan und zuständig für den Aufbau eines Daten­schutz­management­systems.

Er ist auch zentraler Ansprech­partner in allen Belangen zum Datenschutz.

Unternehmen, die einen Daten­schutz­beauftragten (DSB) benennen müssen, haben die Wahl: Einen Mitarbeiter selbst ausbilden zu lassen und als DSB zu benennen oder auf einen externen DSB zurückzugreifen.

Vorteile eines beauftragen DSB

  • Beauftragung kann fristgerecht beendigt werden (interne DSB genießen einen besonderen Kündigungsschutz)

  • Fachkunde bereits vorhanden und zertifiziert (keine zeitintensiven Weiterbildungs­maßnahmen interner Mitarbeiter)

  • neutrale Position im Unternehmen

  • transparente Kostenstruktur durch vertraglich festgelegte Preise

Unsere Qualifkationen

  • DSB gemäß BDSG/DSAnpUG-Eu und DSGVO
  • Datenschutz-Auditor
  • Information Security Officer gemäß ISO/IEC 27001

  • ISO 27001 Foundation

  • ITIL V3 Foundation

  • certified ethical hacker

KONTAKT AUFNEHMEN

Wollen Sie mehr zu un­seren Leis­tungen erfahren? Nehmen Sie unve­rbind­lich Kon­takt zu uns auf!

Wir helfen gern.