NACHLASSVERWALTUNG
Mit dem Wissen für wesentliche Themen liefert Ihnen KAS Mehrwert – und eine Beratung, die Ihr tägliches Geschäft versteht.
Mit dem Wissen für wesentliche Themen liefert Ihnen KAS Mehrwert – und eine Beratung, die Ihr tägliches Geschäft versteht.
Die Nachlassverwaltung wird in der Regel angeordnet, wenn nicht klar ist, ob das zu vererbende Vermögen zur Schuldenbegleichung ausreicht. Ist eine Nachlassverwaltung bestellt, beschränkt sich die Haftung der Erben für die Nachlassschulden rein auf die Vermögensmasse des Nachlasses. Die Nachlassverwaltung dient dem Zweck der Befriedigung von Nachlassgläubigern.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in den Bereichen „Interim-Management“, „Begleitung von Unternehmensnachfolgen“ und „Beratung von Unternehmen in der Krise“ verfügen wir über eine besondere Kompetenz bei der Verwaltung von Nachlässen mit Unternehmens- und Immobilienvermögen.
Das Nachlassgericht bestellt die Nachlassverwaltung auf Antrag. Dies geschieht durch die Erben oder Nachlassgläubiger. Der Verwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Erblassers zu sichern und die Gläubiger zu befriedigen. Insofern sind unsere wesentlichsten Aufgabenbereiche als Nachlassverwalter: